1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Dienstleistungen, die von der Audiofix GmbH im Bereich der Tonaufnahmen, Sounddesign, Audiopostproduktion und verwandten Dienstleistungen erbracht werden. Dies umfasst sowohl Arbeiten im Studio als auch Aufnahmen an externen Drehorten oder bei Kunden vor Ort. Die Bedingungen gelten für alle Mitarbeiter der Audiofix GmbH, einschliesslich freier Mitarbeiter. Sie treten ab sofort in Kraft und gelten auf unbestimmte Zeit.
2. Vertragsgegenstand
Die Audiofix GmbH erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der Audiotechnik für Film-, Werbe- und Medienproduktionen. Der genaue Leistungsumfang wird individuell im Auftrag festgelegt und schriftlich bestätigt.
3. Leistungserbringung
3.1 Die Audiofix GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der vereinbarten Vorgaben und Fristen.
3.2 Die Auswahl der Techniker und des Personals erfolgt durch die Audiofix GmbH. Qualifizierte freie Mitarbeiter können hinzugezogen werden, wenn dies erforderlich ist.
3.3 Die Einhaltung von Fristen und Zeitplänen ist eine Priorität. Bei Verzögerungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
4. Arbeitszeiten und Überstunden
4.1 Arbeitszeiten im Studio
4.1.1 Bei Vereinbarung einer Studio-Tagesrate inkl. Techniker beträgt die reguläre Arbeitszeit 10 Stunden pro Tag. Diese Rate deckt sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Produktion ab, einschliesslich Vorbereitungs-, Produktions- und Nachbearbeitungsarbeiten im Studio.
4.2 Arbeitszeiten am Set
4.2.1 Am Set beträgt die reguläre Arbeitszeit 9 Stunden pro Tag.
4.2.2 Reisezeiten zum Set, die mehr als 1 Stunde pro Strecke betragen, gelten als Arbeitszeit. Innerhalb der Stadt (Münchenstein/Basel) wird die Reisezeit nicht als Arbeitszeit angerechnet, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Diese muss, inklusive Pausen, innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Stunden liegen.
4.2.3 Bei Arbeitszeiten über 9 Stunden hinaus werden Überstunden wie folgt vergütet:
– 10. und 11. Stunde: 25 % Zuschlag
– 12. und 13. Stunde: 50 % Zuschlag
– Ab der 14. Stunde: 100 % Zuschlag
4.3 Pausen und Ruhezeiten
4.3.1 Nach 5 Stunden ununterbrochener Arbeit hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn sie kürzer als 30 Minuten sind oder wenn der Mitarbeiter während der Pause nicht den Arbeitsplatz verlassen kann.
4.3.2 Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen beträgt mindestens 11 Stunden. In Ausnahmefällen kann die Ruhezeit mit Zustimmung des Mitarbeiters auf 9 Stunden verkürzt werden, darf aber innerhalb einer Woche nicht mehr als einmal verkürzt werden.
4.4 Besonderheiten bei mehrtägigen Produktionen mit Übernachtungen
4.4.1 Wenn eine mehrtägige Produktion Übernachtungen beinhaltet und ein Freitag zwischen den Arbeitstagen liegt, der ursprünglich als freier Tag geplant war, wird dieser Freitag mit 50 % der vereinbarten Tagesgage entlohnt.
4.4.2 Sollten an einem solchen Freitag dennoch Arbeiten anfallen, gilt eine Arbeitszeit von bis zu 4,5 Stunden als halber Tag. Alle Arbeiten, die über 4,5 Stunden hinausgehen, werden als ganzer Tag entlohnt.
4.5 Wochenengagements
Für Wochenengagements (ab 5 Tagen) können abweichende Preise vereinbart werden, sowohl für Location Sound als auch für Studioarbeit. Diese Vereinbarungen werden projektbezogen getroffen und schriftlich festgehalten.
4.6 Equipment und Standardpaket
4.6.1 Das für die Produktionen benötigte Equipment wird den jeweiligen Anforderungen des Sets angepasst. Falls die Anforderungen mehr Equipment erfordern als das Standardpaket, kann dies nach Absprache angepasst werden.
4.6.2 Zusätzlich zur vereinbarten Tagesgage bei Film- oder Werbedrehs wird ein Standardpaket für CHF 250.– angeboten. Dieses Standardpaket umfasst alles, was für einfache Dreharbeiten benötigt wird, um eine professionelle Tonqualität sicherzustellen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise für Dienstleistungen werden projektbezogen vereinbart und beruhen auf den branchenüblichen Ansätzen für Audioproduktionen. Sie sind abhängig vom Umfang, der Komplexität und der Dauer des Projekts.
5.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Überstunden oder Fremdleistungen (wie Schauspieler oder zusätzliche Technik) werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
5.3 Die Zahlung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, es sei denn, es wurde eine andere Frist schriftlich vereinbart.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist die Audiofix GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zu berechnen und den Zugang zu weiteren Dienstleistungen auszusetzen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
6. Spesenregelung
6.1 Verpflegung
6.1.1 Bei Arbeiten ausserhalb des Studios und am Set, bei denen der Mitarbeiter mehr als 5 Stunden arbeitet, ist die Audiofix GmbH oder der Kunde verpflichtet, eine angemessene Verpflegung zu organisieren oder eine Spesenvergütung zu zahlen.
6.1.2 Die Spesen für Verpflegung betragen pro Person:
– Frühstück: CHF 15.–
– Mittag-/Abendessen: CHF 32.– pro Mahlzeit
6.2 Unterkunft
6.2.1 Bei Arbeiten ausserhalb des Wohnortes (mehr als 100 km vom Hauptstandort der Audiofix GmbH) sorgt der Auftraggeber für die Unterbringung oder zahlt eine angemessene Entschädigung für ein Hotel.
6.2.2 Für die Dauer der Reise verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Unterbringung in einem Einzelzimmer bereitzustellen. Sollte dies nicht möglich sein oder eine Falschbuchung erfolgt, wird dem Auftraggeber eine Pauschale von CHF 150.– pro Nacht in Rechnung gestellt.
6.2.3 Falls der Mitarbeiter im Einverständnis mit dem Auftraggeber eine private Unterkunft wählt, wird die Übernachtung mit den tatsächlichen Kosten entschädigt.
6.3 Transport und Reisekosten
6.3.1 Für den Transport zu Dreharbeiten oder anderen Arbeitsorten ausserhalb des Studios werden Reisekosten vom Kunden übernommen. Öffentliche Verkehrsmittel werden nach Vorlage der Belege erstattet.
6.3.2 Bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs durch den Mitarbeiter wird eine Kilometerentschädigung in Höhe von CHF 0.90 pro Kilometer gezahlt.
6.3.3 Bei Auslandsaufenthalten wird die Reisezeit individuell verhandelt und als Arbeitszeit verrechnet.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Tonaufnahmen und Produktionen auf den Kunden über, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Diese Rechte beinhalten das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und sonstigen Nutzung.
7.2 Die Urheberrechte verbleiben jedoch bei der Audiofix GmbH bzw. bei den von ihr beauftragten freien Mitarbeitern. Der Kunde erwirbt ausschliesslich die Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen. Eine Bearbeitung oder Änderung der erstellten Werke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Audiofix GmbH.
7.3 Audiofix GmbH behält sich das Recht vor, die erstellten Werke zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich vor Projektbeginn.
8. Stornierung und Rücktritt
8.1 Rücktritt durch den Auftraggeber
8.1.1 Wird ein Auftrag vom Auftraggeber weniger als 5 Tage vor dem vereinbarten Starttermin storniert, hat die Audiofix GmbH Anspruch auf 50% der vereinbarten Vergütung für den ersten Produktionstag, sowie auf sämtliche bereits angefallenen Vorbereitungs- und Materialkosten.
8.1.2 Falls die Vertragskündigung weniger als 72 Stunden vor Produktionsbeginn erfolgt, hat die Audiofix GmbH Anspruch 75% der vereinbarten Vergütung für den ersten Produktionstag, sowie auf sämtliche bereits angefallenen Vorbereitungs- und Materialkosten.
8.1.3 Wird der Auftrag weniger als 48 Stunden vor dem Starttermin storniert, ist die volle Vergütung für den ersten Produktionstag, sowie für bereits angefallene Vorbereitungs- und Materialkosten fällig.
8.2 Rücktritt durch die Audiofix GmbH
Audiofix GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhersehbare Umstände eine Leistungserbringung unmöglich machen, insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit oder technischen Problemen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden anteilig für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
9. Haftung
9.1 Die Audiofix GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Für einfache Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
9.2 In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9.4 Die Haftung für Schäden an aufgenommenem oder übergebenem Material des Kunden ist auf den Materialwert begrenzt, es sei denn, der Verlust ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Audiofix GmbH entstanden.
10. Datenschutz
10.1 Audiofix GmbH verpflichtet sich, alle während des Projekts gewonnenen Informationen vertraulich zu behandeln. Tonaufnahmen und Projektdaten werden sicher aufbewahrt und auf Wunsch des Kunden archiviert oder gelöscht.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Audiofix GmbH in Münchenstein, Schweiz.
11.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Basel, 17. Oktober 2024